21.12.2023FAMILIENZULAGEN 2024
Die verschiedenen ausgezahlten Zulagen bleiben für 2024 unverändert.
Das AHV-pflichtige Mindesteinkommen, bei dem ein Anspruch auf Familienzulagen geltend gemacht werden kann, liegt bei CHF 612.00 pro Monat bzw. CHF 7'344.00 pro Jahr.
Die Ausbildungszulage für ein Kind wird nur entrichtet, wenn das AHV-pflichtige Einkommen des Kindes die maximale volle Altersrente der AHV, d.h. CHF 2'450.00 pro Monat bzw. CHF 29'400.00 pro Jahr, nicht übersteigt.
Der für Familienzulagen, direkt an den unselbständig Erwerbstätigen von der Familienausgleichskasse überwiesen werden, geltende Quellensteuersatz ist 13.32% ab dem 1. Januar 2024. Dieser Steuersatz gilt für Personen mit Wohnsitz im Wallis und für Grenzgänger. Für Personen mit Wohnsitz in einem anderen Kanton gilt der Tarif G dieses Kantons.